SWOA 2025: 01.08. - 03.08.2025

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung des Online-Ticketverkaufs des Steinbachwiesen Open Air unter „https://steinbachwiesen-open-air.de“.

2. Kartenverkauf im Internet

Über den Online-Ticketverkauf erfolgt der Vertrieb von Eintrittskarten für das Steinbachwiesen Open Air.

3. Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit dem:

Fußball Club Fürth 1949 e.V.
Lauten-Weschnitzer Straße 9
64658 Fürth
Registernummer: VR-176
Registergericht: Amtsgericht Fürth

vertreten durch:
Herr Stefan Minardi
Herr Mathias Reinhard
Herr Dirk Schneider
Herr Marco Knapp
Herr Angelo Iacono

4. Preise

Die Preise für unsere Veranstaltungen finden Sie auf der Ticket-Seite direkt neben den Namen der Veranstaltungen. Die auf der Seite genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile. Etwaige Versandkosten werden zusätzlich berechnet. Die Versandkosten werden Ihnen bei der Bestellung im Warenkorb angezeigt, darüber hinaus entstehen keine weiteren nicht ausgewiesene Kosten.

5. Zahlungsmodalitäten

Die Bezahlung erfolgt beim Online-Ticketverkauf ausschließlich per PayPal.

6. Versand der bestellten Tickets

Der Versand der Tickets erfolgt via Einschreiben mit der Deutschen Post AG innerhalb weniger Tage nach Zahlungseingang an die bei PayPal hinterlegte Versandadresse. Die Höhe der Versandkosten belaufen sich auf 3,50 Euro.

7. Umtausch oder Rückgabe

Umtausch oder Rückgabe von Eintrittskarten sind nicht möglich. Da es sich beim Kauf von Eintrittskarten einer Veranstaltung im weiteren Sinne um den Bereich der Freizeitgestaltung (§ 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB) handelt, haben unsere Besucher beim Ticketkauf kein Widerrufs- und Rückgaberecht.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die Tickets unser Eigentum.

9. Haftung

Änderungen des Veranstaltungsplans bleiben dem Veranstalter ausdrücklich vorbehalten. Ein Anspruch auf bestimmte Werke besteht nicht. Kein Anspruch auf Ersatz besteht bei Vorstellungsänderungen, bei Abbruch einer Vorstellung nach der Pause, bei Änderung der angekündigten Besetzung, bei Versäumnis des Kunden oder seinem verspäteten Eintreffen.

Open Air Veranstaltungen werden auch bei Regen durchgeführt. Wir weisen darauf hin, dass es aufgrund der Witterung zu Verzögerungen des Beginns oder zu Unterbrechungen kommen kann. Wird eine laufende Open-Air Veranstaltung abgebrochen, nachdem die Aufführung mindestens 1 Stunde gespielt worden ist, gilt die Leistung als erbracht und es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder den Besuch einer anderen Vorstellung.

Eine über die Erstattung des Eintrittspreises hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

10. Schlussklausel

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Fürth. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Fürth. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit des gesamten Vertrages nicht.